top of page

Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

der
moovin Immobilien GmbH
Sternstraße 121, 20357 Hamburg


für die Erbringung von 360°-Dienstleistungen unter der Marke “twision”.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die moovin Immobilien GmbH bietet Leistungen zur Erstellung von virtuellen Rundgängen und 360° Aufnahmen, sowie damit verbundene Service- und Beratungsleistungen an. Dies erfolgt zum Großteil unter der Marke “twision”. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der moovin Immobilien GmbH und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Diese AGB schließen explizit nicht die Tätigkeit der moovin Immobilien GmbH als Maklerunternehmen und damit verbundene Dienstleistungen ein. Hierfür gelten separate AGB, die unter https://www.moovin.de/agb zu finden sind. 

(2) Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, zu denen natürliche, juristische oder rechtsfähige Personengesellschaften zählen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie Verbraucher.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über die Erstellung von virtuellen Rundgängen oder 360° Aufnahmen kommt zustande, indem der Auftraggeber einen Auftrag erteilt und die moovin Immobilien GmbH dessen Annahme durch Erstellung eines Angebotes oder ausdrückliche Bestätigung, z.B. per Mail, bestätigt.

(2) moovin Immobilien GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt die moovin Immobilien GmbH vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.

§3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Soweit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber der moovin Immobilien GmbH zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese zu einem angemessenen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

(3) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zu halten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden. Die moovin Immobilien GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein keine Bildbereiche geschwärzt oder ausgeblendet werden können.

(4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden.

§4 Abnahme und Gewährleistungen

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen nach Erhalt zu prüfen und entsprechende Abnahme zu erteilen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert oder bereits veröffentlicht wird. Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder stark beeinträchtigt. Die moovin Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die 360° Inhalte geringfügige Unregelmäßigkeiten (bspw. Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen kann, welche als geringfügige Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.

(3) Die moovin Immobilien GmbH schließt Nachbesserungen aus, die sich aufgrund von Versäumnissen aus den Pflichten des Auftraggebers ergeben oder außerhalb des Einflussbereichs liegen.

(4) Ist das Leistungsergebnis durch das Verschulden seitens der moovin Immobilien GmbH mangelhaft, so leistet die moovin Immobilien GmbH zunächst Gewähr durch Nachbesserung bzw. Nachholung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der AG grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) fordern.

§5 Nutzungsrechte

(1) Die moovin Immobilien GmbH ist Urheber der virtuellen Rundgänge und 360° Videos im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

(2) Mit Eingang der Vergütung überträgt die moovin Immobilien GmbH ein einfaches Nutzungsrecht, die erstellten Inhalte für interne Zwecke zu nutzen, auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen oder in den Sozialen Medien zu teilen.

(3) Die moovin Immobilien GmbH ist berechtigt, falls nicht abweichend vereinbart, die 360° Inhalte, sowie virtuelle Rundgänge, Puppenhausansichten und 3D Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung der moovin Immobilien GmbH, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

§6 Dauer der Geschäftsbeziehung

(1) Die Dauer der Geschäftsbeziehung bezieht sich auf den im Angebot festgelegten Zeitraum oder auf die zur Erfüllung des Auftrags notwendige Zeit. 

(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er der moovin Immobilien GmbH einen zeitnahen Termin zur Durchführung der Dienstleistung zur Verfügung stellt.

§7 Vergütung

(1) Die moovin Immobilien GmbH erhält für die vereinbarten Leistungen eine Vergütung basierend auf dem Angebot. Dabei zieht die moovin Immobilien GmbH die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % ein und ist verpflichtet, diese abzuführen.

(2) Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Auftraggebers auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann die moovin Immobilien GmbH eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaiger bereits vereinbarter Termine verlangen.

(3) Die Abrechnung erfolgt mit gesonderter Rechnung nach Abnahme der vereinbarten Leistung.  Der AG verpflichtet sich, nach Rechnungseingang innerhalb von vierzehn Tagen den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto der moovin Immobilien GmbH zu überweisen.

(4) Eine etwaige Hosting-Pauschale wird jährlich im Voraus mit gesonderter Rechnung berechnet. Der AG verpflichtet sich, nach Rechnungseingang innerhalb von vierzehn Tagen den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto der moovin Immobilien GmbH zu überweisen.

§8 Stornoklausel

(1) Sollte ein erteilter Auftrag an die moovin Immobilien GmbH storniert werden, so wird der nicht durchzuführende Auftrag mit einer Pauschale von EUR 200,00 in Rechnung gestellt.

(2) Ein stornierter Auftrag liegt vor, wenn der Auftraggeber ohne erkennbaren Grund die Durchführung der zugesagten Dienstleistung verweigert.

(3) Eine begründete Stornierung durch den Auftraggeber ist bis zu 5 Werktage vor Auftragsdurchführung kostenfrei. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin, wird in jedem Fall eine Pauschale von EUR 200,00 in Rechnung gestellt. 

(4) Eine Stornierung der vereinbarten Dienstleistung kann seitens der moovin Immobilien GmbH jederzeit erfolgen. In diesen Fällen ist eine angemessene Begründung an den Auftraggeber abzugeben. 

§9 Haftung

(1) moovin Immobilien GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet die moovin Immobilien GmbH gegenüber dem AG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher berechtigterweise vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für einen entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

(2) Die moovin Immobilien GmbH haftet nicht für Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit der Dienste aufgrund von Störungen des Internets oder Störungen bei Matterport Inc. sowie einer Zahlungsunfähigkeit der Matterport Inc.

§10 Nutzung Dienste Dritter

(1) Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den AGBs dieser.

(2) Für die Erstellung und das Hosting der virtuellen Rundgänge werden die Dienste des technologischen Partners Matterport Inc. in Anspruch genommen. Die AGBs der Matterport Inc. sind über den folgenden Link einsehbar: https://matterport.com/legal/terms-of-service/, deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung des virtuellen Rundgangs zu beachten und einzuhalten sind.

(3) Der Auftraggeber stellt der moovin Immobilien GmbH im Innenverhältnis von allen Ansprüchen wegen eines von ihm verursachten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Dienste Dritter, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung, frei.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Die Zusammenarbeit mit der moovin Immobilien GmbH erfolgt als jeweils selbständige Unternehmen und soll keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien begründen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Sitz der moovin Immobilien GmbH in Hamburg, Deutschland.

bottom of page